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THERAPEUTISCHE SCHÜLERINNENGRUPPEN DER STADT SAARBRÜCKEN

Träger:

Landeshauptstadt Saarbrücken
Amt für Kinder und Jugendliche
Richard-Wagner-Str. 52-56

nähere Informationen: Karin Moro, Tel: 0681/905-4241
oder direkt bei den Schülergruppen; Adressen siehe unten

 

Therapeutische SchülerInnengruppe Altenkessel
Barbara-Schule
66126 Saarbrücken-Altenkessel
Telefon (06898) 87 06 77
Info: Frau Heinz, Herr Haller

Therapeutische SchülerInnengruppe
Am Ordensgut
Jugendhilfezentrum
66117 Saarbrücken
Telefon (0681) 5 84 82 92
Info: Herr Christmann

Therapeutische SchülerInnengruppe Folsterhöhe
Mockenhübel 6
66117 Saarbrücken
Telefon (0681) 5 82 588
Info: Frau Konara, Frau Marek

Gemäß den Richtlinien des Stadtverbandes SB sind Therapeutische SchülerInnengruppen Jugendhilfemaßnahmen nach § 13 KJHG an der Schnittstelle Jugendhilfe – Schule – Elternhaus. Aufgabe der TAGs ist es, Fördermöglichkeiten anzubieten, die soziale Benachteiligungen und individuelle Beeinträchtigungen ausgleichen bzw. überwinden im Sinne eines gemeinwesenorientierten Jugendhilfeangebotes, das präventiv und verändernd im gesellschaftlichen, familiären und schulischen Umfeld der Kinder wirkt.

Ziel:

Therapeutische SchülerInnengruppen haben das Ziel

  • bei Kindern mit Störungsbildern, in denen eine schulbezogene Problematik mit allgemeinen Verhaltensstörungen einhergeht, schulisches Versagen zu korrigieren und
  • Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung zu vermeiden.

Zielgruppe:

Zielgruppe sind SchülerInnen der Grundschulen (vorwiegend in sozialen Brennpunkten), bei denen Lern- und Arbeitsstörungen sowie Teilleistungsstörungen, z.B. Lese-Rechtschreib­schwäche mit Verhaltensproblemen wie

  • Konzentrationsstörungen, Hyperaktivität, Hypermotorik oder
  • Kontaktarmut, Depressivität, aggressiver Disposition und Autoaggression korrespondieren.

Arbeitsschwerpunkte:

  • planvolle, zielgerichtete unterstützende Interventionen z.B. systematisches Lese-Rechtschreibtraining mit therapeutischen Komponenten
  • Aufarbeitung von Verhaltensproblemen im Gruppenkontext
  • Elternarbeit in eher beratendem statt im familientherapeutischen Kontext
  • Einbindung der Arbeit in das soziale Umfeld des Kindes (Schule, Elternhaus, andere soziale Einrichtungen der Gemeinden, Vereine,...)

Schülergruppenkonferenz und Fördervertrag:

Über die Aufnahme und Ausgliederung von Kindern wird in der Schülergruppenkonferenz entschieden. Die Hilfe kann nur gewährt werden, wenn Personensorgeberechtigte, Jugendamt und Träger der Einrichtung zustimmen. Zwischen ihnen wird ein Fördervertrag geschlossen. In ihm werden Dauer der Hilfe, Ziele der Hilfe sowie die Verpflichtung der einzelnen Beteiligten festgehalten. Die daraus resultierenden Förderpläne werden regelmäßig überprüft und fortgeschrieben, bzw. korrigiert.

Kooperation mit der Schule:

Die Schule ist über die Schülergruppenkonferenz in die Arbeit mit eingebunden. Die Förderpläne wer­den mit den jeweiligen Klassenlehrern besprochen. Es findet ein regelmäßiger Austausch über die Entwicklung der Kinder statt. Die SchülerInnengruppen beteiligen sich mit eigenen Angeboten an Veranstaltungen der Schule.

 

Gruppenstruktur und Zeitrahmen:

Eine Therapeutische SchülerInnengruppe besteht aus 12 Kindern und 2 pädagogischen Fachkräften (1 Sozialpädagoge, Lehrer oder Psychologe und 1 ErzieherIn). Das Betreuungsangebot umfasst mon­tags bis freitags je 4 Stunden am Nachmittag. Es ist in 3 Bereiche gegliedert:

  • Hausaufgabenbetreuung
  • Förderbereich mit therapeutischer Komponente
  • Freizeitpädagogische Angebote

    Die Einzelbereiche sind aufeinander abgestimmt. Es wird ein Wochenplan erarbeitet.

    Zu den Aufgaben der Fachkräfte gehören Vorbereitungen, Verwaltungstätigkeiten, Elterngespräche, Dienstbesprechungen, Supervision und Zusammenarbeit mit Schu­le und anderen Einrichtungen im Stadtteil im Umfang von je 10 Stunden pro Woche.

Aufgabe des Trägers ist es unter anderem,

  • die Fortbildung der Mitarbeiter sicherzustellen und
  • regelmäßige Supervision zu ermöglichen.
 
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